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    Центар за друштвено-политичка истраживања Републике Српске

    Analyse der herausforderungen der Serbischen öffentlichen Politik – Ausgabe nummer zwei

    28. јануар 2025.

    Im Rahmen der regelmäßigen Aktivitäten des Öffentlichen Zentrums für sozialpolitische Forschung der Republik Srpska wurde die zweite Ausgabe der Analyse der Herausforderungen der serbischen öffentlichen Politik vorbereitet. Sie dient als Beitrag zur Untersuchung der aktuellsten sozialpolitischen Fragen von Bedeutung für die Republik Srpska.

    Im Anhang übermitteln wir den Text:
    „Das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina – Voraussetzung für Frieden und Stabilität in Bosnien und Herzegowina und in der Region“

    Aufgrund der konstanten und immer offensichtlicheren Verstöße gegen das Allgemeine Rahmenabkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina, das in der Öffentlichkeit als Dayton-Friedensabkommen bekannt ist, hat das Zentrum beschlossen, der Öffentlichkeit eine kurze fachliche Übersicht über die grundlegenden und einige der wichtigsten Fakten dieses internationalen Friedensabkommens zu präsentieren.

    Wir hoffen, dass dieser kurze Text zumindest in gewissem Maße zu einem qualitativ besseren und vor allem verantwortungsvolleren Dialog auf nationaler und internationaler Ebene beiträgt. Dieser Dialog soll im Rahmen des Dayton-Friedensabkommens stattfinden, welches als Garant für Frieden und Stabilität in Bosnien und Herzegowina sowie in der gesamten Region dient.

    In dieser kurzen fachlichen Übersicht können interessierte Leser unter anderem auch Erklärungen zu den auf dem Völkerrecht basierenden Fakten finden, darunter:

    „Die Republik Srpska, als Vertragspartei und Unterzeichnerin aller Anhänge des Dayton-Friedensabkommens, hat die Verpflichtung und das Recht, trotz Terror und Druck ihre Zuständigkeiten sowie die Rechte ihrer Bürger zu schützen, wie sie im Abkommen garantiert sind. Falls der Schutz ihrer Rechte nicht durch Mechanismen auf der Ebene von Bosnien und Herzegowina gewährleistet wird, behält sich die Republik Srpska das legitime Recht vor, angemessene rechtliche und politische Schritte gemäß dem Völkerrecht einzuleiten, einschließlich eines Ausstiegs aus dem Abkommen, um die Rechte ihrer Bürger, die Stabilität ihres Territoriums und den Frieden in der Region zu sichern.“

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